Sieben-Tages-Inzidenz für Corona-Infektionen über 35 - Allgemeinverfügung
Das Landeszentrum Gesundheit NRW hat die sogenannte 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Viersen mit Stand Donnerstag, 22. Oktober 2020, auf 36,5 festgesetzt. Das bedeutet, dass innerhalb der letzten sieben Tage umgerechnet auf 100.000 Einwohner im Kreisgebiet 36,5 neue Infektionen mit dem Corona-Virus bekannt wurden. Damit ist die "Gefährdungsstufe 1" der Coronaschutz-Verordnung erreicht. Das hat zur Folge, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen greifen, mit denen die weitere Verbreitung des Virus begrenzt werden soll.
Der Kreis Viersen hat entsprechend den Vorgaben der Coronaschutz-Verordnung am 22. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Allgemeinverfügung stellt fest, dass die Regeln der Gefährdungsstufe 1 für das gesamte Kreisgebiet gelten. Wirksam wird das am Tag nach der Veröffentlichung, also ab Freitag, 23. Oktober, 0 Uhr. Die wesentlichen Inhalte der verschärften Maßnahmen haben sowohl das Land NRW als auch der Kreis Viersen bereits in entsprechenden Mitteilungen erläutert.
Die Stadt Viersen hat von der Möglichkeit, eine Sperrstunde für die Gastronomie bereits in Gefährdungsstufe 1 festzusetzen, keinen Gebrauch gemacht. In Gefährdungsstufe 2, also ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50, setzt die Coronaschutz-Verordnung eine Sperrzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens fest, hierzu hat die Stadt Viersen kein Ermessen mehr.
In besonders stark frequentierten Außenbereichen kann die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, angeordnet werden. Die Stadt Viersen wird dem Kreis Viersen, der seine Allgemeinverfügung dann entsprechend anpassen müsste, dazu einen Vorschlag vorlegen. Danach soll die Maskenpflicht auf folgenden Straßen gelten: Hauptstraße von Goetersstraße/Dülkener Straße bis Große Bruchstraße/Heierstraße; Rathausgasse; Bahnhofstraße von Hauptstraße bis Eingang Casinogarten. Geplant ist, die Regelung auf Werktage (Montag bis einschließlich Samstag) in der Zeit von 8 bis 19 Uhr zu begrenzen.
Die Kulturabteilung der Stadt Viersen hat dem Gesundheitsamt des Kreises Viersen frühzeitig ein angepasstes Hygienekonzept für Veranstaltungen in der Festhalle vorgelegt. Sofern der Kreis diesem Konzept zustimmt, können alle städtischen Kulturveranstaltungen in der Festhalle wie geplant stattfinden. Allerdings müssen die Zuschauerinnen und Zuschauer dann auch am Platz eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Der Vorverkauf wurde bereits im Vorfeld so gestaltet, dass sogar die weitergehenden Begrenzungen der Gefährdungsstufe 2 beachtet werden.
Bürgermeisterin Sabine Anemüller sagte: "Angesichts der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens müssen wir uns darauf vorbereiten, dass die kreisweite 7-Tages-Inzidenz rasch den Schwellenwert von 50 überschreitet. Die Stadt Viersen orientiert sich darum in ihrer Arbeit an den Regelungen der Gefährdungsstufe 2. Durch interne Umorganisationen stärken wir den Ordnungsbereich. In Kürze werden wir wieder ein städtisches Infotelefon zu Corona-Fragen anbieten und unser Informationsangebot ausweiten. Ich muss schon jetzt um Verständnis dafür bitten, dass die Corona-Maßnahmen zu vorübergehenden Einschränkungen führen werden."
Links:
- Regelungen der Gefährdungsstufe 1
- Allgemeinverfügung des Kreises Viersen vom 22. Oktober 2020
Zusammenstellung des Landes "Corona-Regeln Gefährdungsstufe 0" - Zusammenstellung des Landes "Corona-Regeln Gefährdungsstufe 1"
- Zusammenstellung des Landes "Corona-Regeln Gefährdungsstufe 2"
- Coronaschutz-Verordnung in der seit dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung
- Corona-Betreuungsverordnung in der ab dem 26. Oktober 2020 geltenden Fassung (unter anderem mit Maskenpflicht im Schulunterricht)