Die Ordnungsbehörde der Stadt Viersen hat gemeinsam mit der Feuerwehr, der Polizei und dem Zoll Shisha-Bars in der Viersener Innenstadt kontrolliert. Dabei wurde sowohl die Belastung der Atemluft mit Kohlenmonoxid (CO) überprüft als auch nach unversteuertem Tabak gesucht.
Hintergrund waren Vorfälle in Nachbarstädten, bei denen Gäste von Shisha-Bars vermutlich aufgrund zu hoher Kohlenmonoxid-Werte in der Luft über Beschwerden klagten. In Einzelfällen waren Menschen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Belastung entsteht durch die Kohlen, mit denen die Wasserpfeifen erhitzt werden. Angegeben wird der Anteil des Kohlenmonoxids in ppm, parts per million. Der Wert gibt an, wie viele Teile CO in einer Million Teilen Luft enthalten sind.
Die Feuerwehr stellte in beiden überprüften Lokalen fest, dass die CO-Konzentration über 30 ppm lag. Das ist der Wert, ab dem Feuerwehrleute im Einsatz Atemschutz tragen sollen. An Arbeitsplätzen darf diese Konzentration nicht dauerhaft überschritten werden. Werte in dieser Höhe können bei gesunden Menschen Unwohlsein auslösen. Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen sind aber nicht zu befürchten, wenn man der Belastung nicht über lange Zeit ausgesetzt ist.
In einer der Bars reichte es aus, die "vergessene" Lüftung einzuschalten. Danach lag die Konzentration innerhalb weniger Minuten unterhalb des Grenzwerts. Das Ordnungsamt empfahl Gästen, die bereits mehrere Stunden im Gastraum gesessen hatten, eine wenige belastete Umgebung aufzusuchen.
In der zweiten überprüften Shisha-Bar fehlte eine leistungsfähige Lüftungsanlage. Hier wurde der Gastraum vorübergehend geräumt, bis die Konzentration des Kohlenmonoxids durch Querlüften gesenkt war. In dem Raum, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Wasserpfeifen vorbereiten, erreichte das CO fast 80 ppm. Feuerwehrleute dürfen bei mehr als 60 ppm maximal 15 Minuten ohne Atemschutz arbeiten und nur, wenn dies zur Rettung von Menschen erforderlich ist.
Neben der Atemluft-Messung bot die Feuerwehr in beiden Bars dem Personal eine Schnellmessung der Blutwerte an. Dabei wurden erhöhte, aber nicht akut gefährliche Werte ermittelt. In einem Fall ging die Empfehlung an den Betroffenen, sich zur Sicherheit im Krankenhaus genauer untersuchen zu lassen. Die Entscheidung, das zu tun oder zu lassen, liegt bei der untersuchten Person.
Die weiteren Überprüfungen des Ordnungsamtes hatten acht Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen den Nichtraucherschutz zur Folge. Die Polizei half bei einigen Personalienfeststellungen, musste aber sonst nicht eingreifen. Fündig wurde dagegen der Zoll. Gegen die Betreiber beider Lokale werden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hier besteht der Verdacht, dass Tabak teilweise nicht oder nicht richtig versteuert wurde.
Durch die Zusammenarbeit der vier Dienststellen wurden die Beeinträchtigungen für die Betreiber so gering wie möglich gehalten. Ohne die Absprache der Behörden wäre der Betrieb an vier unterschiedlichen Abenden gestört worden.
Foto: Stadt Viersen