Amerner Weg: Ampel kommt
Ausschuss beauftragt Verwaltung mit weiterer Planung
Der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss des Rates der Stadt Viersen hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, am Amerner Weg in Höhe des Bleichpfades eine Fußgängerampel einzurichten. Die Stadtverwaltung soll nun in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW an der Umsetzung arbeiten.
Ausgangspunkt der Überlegungen war ein Antrag der Schulleitungen von Clara-Schumann- und Albert-Magnus-Gymnasium. Die Schulleitungen hatten dabei nur einen Zebrastreifen gewünscht. Zur Begründung verwiesen die Schulen darauf, dass hier viele Schülerinnen und Schüler die Straße querten. Wie schwierig das Queren der Straße hier sei, wisse man aus den Erfahrungen der Schülerlotsinnen und Schülerlotsen. Hinzu komme, dass der Lotsendienst nur zum Schulbeginn, nicht aber am Ende des Schultages eingerichtet werden könne.
Die Verwaltung erhielt daraufhin vom Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss zunächst den Auftrag, mit Straßen NRW über einen Zebrastreifen zu sprechen. Straßen NRW ist Träger der Straßenbaulast für den Amerner Weg. Während der Gespräche stellte sich heraus, dass der Landesbetrieb eine Fußgängerampel mit Bedarfsanforderung bevorzugen würde. Diese sei nur wenig teurer als ein aufwendig zu beleuchtender Zebrastreifen. Eine Ampel biete aber deutlich mehr Sicherheit.
Für den Bau solcher Ampeln auf Landesstraßen gibt es ein festgelegtes Verfahren. Danach muss die Stadt zunächst die Verkehrsdaten zusammenstellen. Danach muss wiederum die Stadt die sogenannte Ausführungsplanung für die Anlage erstellen. Das ist sozusagen der Bauplan für die Ampel. Schließlich muss die Stadt noch das ?Signalprogramm? für die Ampel berechnen lassen. Das ist die Festlegung, wie lange die Rot- und Grünphasen an dieser Ampel dauern.
Daran schließt sich eine Anhörung nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung an. Hier werden insbesondere Straßen NRW und die Polizei befragt. Danach kann die Stadt die sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung erteilen. Das ist die Genehmigung, dort eine Ampel zu bauen, die den Verkehr regelt. Schließlich baut Straßen NRW die Ampel. Dazu muss beim Landesbetrieb das entsprechende Geld in den Haushalt eingeplant werden.
Die Zusammenstellung der Verkehrsdaten und die Ausführungsplanung kann die Stadtverwaltung selbst erledigen. Die Berechnung des Signalprogramm muss ein Fachunternehmen übernehmen, das kostet voraussichtlich rund 3000 Euro. Weil die in Frage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorher andere Projekte erledigen müssen, kann die Verwaltung mit der Ausführungsplanung frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 beginnen. Die für das Signalprogramm nötigen 3000 Euro sind bisher in den Planungen nicht berücksichtigt. Sie sollen nach dem Willen des Ausschusses in den städtischen Haushalt für 2020 aufgenommen werden.
Sollten die Vorarbeiten so schnell fertig werden, dass die Ampel noch in diesem Jahr gebaut werden kann, müsste ein gesonderter Beschluss gefasst werden. Die weiteren Kosten für den Bau der Ampel trägt Straßen NRW. Durch den Beschluss des Ausschusses ist das Verfahren nun in Gang gesetzt.